Staatliche Förderung

Sanierung Ihrer Wohngebäude

Förderung Sanierung Wohngebäude

Die KfW-Förderung bietet zahlreiche attraktive Möglichkeiten, die Sanierung von Wohngebäuden finanziell zu unterstützen. Ziel ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und somit einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und deren Vorteile.

Maßnahme
BAfA
KfW
Finanzamt
Heizungstechnik
Wärmepumpe
Biomasseheizung
Solarthermie
Brennstoffzellenheizung
Wasserstofffähige Heizung
Wärmenetz-Anschluss
Gebäudenetz-Anschluss
BEG EM 458 (Einzelmaßnahme)
Basisförderung 30 % Zuschuss
+ 20 % Geschwindigkeitsbonus
+ 30 % Einkommensbonus
+ 5 % Effizienzbonus (Wärmepumpe)
max. Invest 30 T€ 1. WE, je 15 T€ ab 2., je 8 T€ ab 7.
max. 70 % Zuschuss inkl. Boni
+ pauschaler Zuschlag von 2.500 € (Biomasse)
+ Ergänzungskredit max. 120 T€ pro WE
§ 35c EStG
20 % Steuerbonus
max. Invest 200 T€
Heizungstechnik
Gebäudenetz Errichtung/
Umbau/Erweiterung
BEG EM (Einzelmaßnahme)
Basisförderung 30 % Zuschuss
+ 20 % Geschwindigkeitsbonus
+ 30 % Einkommensbonus
max. Invest 30 T€ 1. WE, je 15 T€ ab 2., je 8 T€ ab 7.
max. 70 % Zuschuss inkl. Boni
+ pauschaler Zuschlag von 2.500 € (Biomasse)
BEG EM 358/359 (Einzelmaßnahme)
+ Ergänzungskredit max. 120 T€ pro WE
§ 35c EStG
20 % Steuerbonus
max. Invest 200 T€
Heizungsoptimierung
zur Effizienzverbesserung
BEG EM (Einzelmaßnahme)
Basisförderung 15 % Zuschuss
max. Invest 30 T€ pro WE + Jahr
Mit Sanierungsfahrplan:
+ 5 % iSFP-Bonus, max. Invest 60 T€ pro WE + Jahr
BEG EM 358/359 (Einzelmaßnahme)
+ Ergänzungskredit max. 120 T€ pro WE
§ 35c EStG
20 % Steuerbonus
max. Invest 200 T€
Heizungsoptimierung
zur Emissionsminderung
BEG EM (Einzelmaßnahme)
50 % Zuschuss
BEG EM 358/359 (Einzelmaßnahme)
+ Ergänzungskredit max. 120 T€ pro WE
Gebäudehülle
Dämmung Dach, Fassade,
Keller/Fenster/Haustür/
Sommerlicher Wärmeschutz
BEG EM (Einzelmaßnahme)
Basisförderung 15 % Zuschuss
max. Invest 30 T€ pro WE + Jahr
Mit Sanierungsfahrplan:
+ 5 % iSFP-Bonus, max. Invest 60 T€ pro WE + Jahr
BEG EM 358/359 (Einzelmaßnahme)
+ Ergänzungskredit max. 120 T€ pro WE
§ 35c EStG
20 % Steuerbonus
max. Invest 200 T€
Anlagentechnik
Lüftung / Smart Home
BEG EM (Einzelmaßnahme)
Basisförderung 15 % Zuschuss
max. Invest 30 T€ pro WE + Jahr
Mit Sanierungsfahrplan:
+ 5 % iSFP-Bonus, max. Invest 60 T€ pro WE + Jahr
BEG EM 358/359 (Einzelmaßnahme)
+ Ergänzungskredit max. 120 T€ pro WE
§ 35c EStG
20 % Steuerbonus
max. Invest 200 T€
Komplettsanierung
zum Effizienzhaus
BEG WG 261 (Wohngebäude)
Förderkredit max. 120 bis 150 T€ pro WE,
5 bis max. 25 % Tilgungszuschuss
je nach EH Denkmal/85/70/55/40 + EE-/NH-Klasse
+ 10 % Bonus für Worst Performing Buildings
+ 15 % Bonus bei serieller Sanierung
§ 35c EStG
20 % Steuerbonus
max. Invest 200 T€
Fachplanung und
Baubegleitung
BEG EM (Einzelmaßnahme)
50 % Zuschuss
max. Invest 5 T€ (EFH/ZFH), 2 T€ pro WE (max. 10)
BEG WG 261 (Wohngebäude)
50 % Tilgungszuschuss
max. Invest 10 T€ (EFH/ZFH), 4 T€ pro WE (max. 10)
§ 35c EStG
50 % Steuerbonus
Energieberatung
(Sanierungsfahrplan)
EBW (Energieberatung für Wohngebäude)
80 % Zuschuss (max. 1.300 € EFH/ZFH, 1.700 € MFH)
Anlagen zur Stromerzeugung
Photovoltaik/Wasser/Wind...
Erneuerbare Energien Standard 270
Zinsgünstiger Kredit
Altersgerechter Umbau
Barriereabbau/Einbruchschutz
Altersgerecht Umbauen 159
Zinsgünstiger Kredit
Barrierereduzierung 455-B
10 bis 12,5 % Zuschuss
Zusätzlich stehen in einigen Bundesländern und Kommunen Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für Sanierung oder Erneuerbare Energien zur Verfügung.

Aktuelle Änderungen & Vorteile der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde 2021 vollständig überarbeitet, wobei die Förderprogramme der KfW und des BAFA in der neuen BEG zusammengeführt wurden. Im Juli 2022 und Anfang 2023 wurden weitere Anpassungen vorgenommen. Seit dem 1. Januar 2024 gibt es eine neue Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM), insbesondere im Bereich der Heizungsförderung, angepasst an die neuen Anforderungen des GEG 2024. Aktuell sieht die BEG wie folgt aus:

  • Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (wie Dämmung, neue Fenster, neue Haustür, Lüftungsanlagen, Heizungsoptimierung) werden beim BAFA beantragt (BEG EM Zuschuss).
  • Ergänzungskredite für diese Maßnahmen können über die Hausbank bei der KfW beantragt werden (BEG EM Kredit).
  • Die Heizungsförderung (Zuschüsse und Ergänzungskredite) wird seit 2024 vollständig über die KfW abgewickelt (BEG EM Zuschuss und Kredit).
  • Die Effizienzhaus-Förderung wird ebenfalls über die KfW abgewickelt (BEG WG), insbesondere das Programm „BEG Wohngebäude – 261 Kredit“.

Die KfW bleibt weiterhin eine wichtige Anlaufstelle für Förderkredite und Effizienzhaus-Förderung. Diese Programme stehen Eigentümern zur Verfügung:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude, Kredit (261)
  • Erneuerbare Energien – Standard, Kredit (270)
  • Altersgerecht Umbauen, Kredit (159)
  • Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)
  • Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Plus (358) / Ergänzungskredit (359)
  • Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)

Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen (außer Heizung) können beim BAFA beantragt werden, bevor die Sanierung beginnt. Auch die Energieberatung wird weiterhin vom BAFA bezuschusst.

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name