Energieausweis

Transparenz und Effizienz für Ihre Immobilie

KOMPAKT Energieausweis

Ein Energieausweis ist nach §§ 79 GEG ein unverzichtbares Dokument für Gebäudeeigentümer und potenzielle Käufer oder Mieter. Mithilfe des KOMPAKT Energieausweises profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen: 

In diesen Fällen ist ein Energieausweis verpflichtend!

Bei Neubauten ist ein Energieausweis erforderlich. Die Bauherrin oder der Bauherr muss sicherstellen, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer des Gebäudes nach der Fertigstellung einen Bedarfsausweis erhält. In manchen Fällen können Bauherr und Eigentümer dieselbe Person sein.

Wenn im Zuge einer Sanierung für das gesamte Gebäude eine energetische Berechnung des Jahresprimärenergiebedarfs erfolgt, muss der Eigentümerin oder dem Eigentümer nach Abschluss der Arbeiten umgehend ein Energieausweis ausgestellt und übergeben werden.

EigentümerInnen brauchen einen Energieausweis, wenn sie ihr Gebäude oder Teile davon vermieten, verpachten oder verkaufen. Sie müssen diesen spätestens bei der Besichtigung potenziellen Käuferinnen, Käufern, Mieterinnen oder Mietern vorlegen. Nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags ist der Energieausweis der neuen Eigentümerin, dem neuen Eigentümer oder den Mietenden zu übergeben. Bestehende Miet- oder Pachtverträge erfordern keinen Energieausweis. Wer sein Gebäude ausschließlich selbst nutzt, benötigt ebenfalls keinen.

Laut GEG § 80 Abs. 6 und 7 müssen Energieausweise in bestimmten Gebäuden ausgehängt werden:

  • Behördliche Gebäude mit viel Publikumsverkehr und über 250 m² Nutzfläche.

  • Private Gebäude mit viel Publikumsverkehr ab 500 m² Nutzfläche.

Wahlmöglichkeiten beim Energieausweis für Ihr Gebäude

Je nach Größe und Alter Ihrer Immobilie muss entweder ein Energiebedarfsausweis oder ein Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden. Die Wahl des richtigen Energieausweises hängt von verschiedenen Kriterien ab:

Energiebedarfsausweis

Der Energieausweis ist für alle Neubauten sowie für ältere Wohngebäude, die vor 1977 errichtet wurden, zwingend vorgeschrieben. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage, unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner. Dadurch bietet er eine objektive Bewertung der energetischen Qualität des Gebäudes.

Energieverbrauchsausweis

Für alle Gebäude, die weder Neubauten noch vor 1977 errichtete Wohngebäude sind, ist der Verbrauchsausweis ausreichend. Dieser Ausweis stützt sich auf die tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre und spiegelt dadurch das individuelle Nutzungsverhalten der Bewohner wider.

Unsere Leistungen

Ausstellung von Energieausweisen

Wir erstellen verbrauchsorientierte und bedarfsorientierte Energieausweise für Ihr Gebäude und sorgen dafür, dass alle relevanten Daten erfasst und korrekt analysiert werden, um Ihnen einen verlässlichen Energieausweis auszustellen.

Besichtigung und Datenerhebung

Für die Erstellung eines Energieausweises führen wir eine gründliche Vor-Ort-Besichtigung durch und erfassen dabei alle notwendigen Daten, wie Bauweise, Zustand der Bausubstanz, Heizungsanlage und andere relevante Faktoren.

Beratung zur Verbesserung

Neben der Ausstellung des Energieausweises bieten wir Ihnen umfassende Beratungsleistungen an. Wir analysieren die Ergebnisse und entwickeln individuelle Maßnahmenpläne zur Steigerung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes.

Beantragung von Fördermitteln

Wir informieren Sie über aktuelle Förderprogramme und unterstützen Sie bei der Beantragung von Zuschüssen und Krediten für energetische Sanierungsmaßnahmen.

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